Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort am Flughafen: PIR-Meldung am Baggage-Service-Schalter erstatten – vor dem Verlassen des Gepäckbereichs.
  • Fristen: Beschädigung 7 Tage, Verspätung 21 Tage (Montrealer Übereinkommen). Nach 21 Tagen gilt Gepäck als verloren.
  • Haftungsgrenze: rund 1.500 Sonderziehungsrechte (~1.900 €). Belege sammeln, Ersatzkäufe dokumentieren.

Du stehst am Gepäckband, das Band stoppt – und Dein Koffer ist nicht dabei. Ärgerlich, aber kein Grund zur Panik: Der Großteil des falsch beförderten Gepäcks wird innerhalb weniger Tage zugestellt. Entscheidend ist, dass Du sofort die richtigen Schritte gehst. Hier ist die komplette Checkliste.

Schritt 1: Noch im Gepäckbereich melden (PIR)

Geh direkt zum Baggage-Service- / Lost-&-Found-Schalter Deiner Airline – er liegt fast immer noch im Gepäckausgabebereich. Dort erstattest Du eine Gepäckunregelmäßigkeitsmeldung, den Property Irregularity Report (PIR). Du bekommst eine Referenznummer, mit der Du die Suche online verfolgen kannst.

Wichtig dabei:

  • Bordkarte und Gepäckabschnitt (der Sticker mit der Nummer, meist an der Bordkarte) bereithalten.
  • Koffer möglichst genau beschreiben: Marke, Farbe, Größe, Besonderheiten.
  • Zustelladresse angeben (Hotel oder Zuhause) – die Airline liefert nach, sobald der Koffer auftaucht.
  • PIR-Beleg gut aufbewahren und abfotografieren.

Ist kein Schalter besetzt, melde den Verlust so schnell wie möglich online bei der Airline und dokumentiere den Zeitpunkt.

Schritt 2: Fristen kennen – das Montrealer Übereinkommen

Für internationale Flüge regelt das Montrealer Übereinkommen die Haftung der Airline:

FallFrist für die schriftliche Meldung
Beschädigtes Gepäck7 Tage nach Erhalt
Verspätetes Gepäck21 Tage nach Erhalt
Verlorenes Gepäckgilt nach 21 Tagen Vermisstsein als Totalverlust

Die PIR-Meldung am Flughafen ersetzt die schriftliche Reklamation nicht unbedingt – reiche zusätzlich eine schriftliche Schadensmeldung (E-Mail oder Formular der Airline) innerhalb der Frist ein.

Schritt 3: Ersatzkäufe und Erstattung

Bei verspätetem Gepäck darfst Du notwendige Dinge des täglichen Bedarfs kaufen – Hygieneartikel, Wechselkleidung – und die Kosten bei der Airline geltend machen. Kauf mit Augenmaß und sammle jeden Beleg.

Bei Totalverlust erstattet die Airline den Zeitwert des Kofferinhalts, begrenzt auf rund 1.500 Sonderziehungsrechte (ein Währungskorb des IWF), umgerechnet etwa 1.900 Euro (Stand 2026). Hilfreich für die Regulierung:

  • Inhaltsliste erstellen (am besten schon vor der Reise als Foto),
  • Kaufbelege oder Kontoauszüge für wertvollere Gegenstände,
  • Reisegepäckversicherung prüfen – sie greift oft über die Airline-Haftung hinaus,
  • bei Pauschalreisen: auch den Reiseveranstalter informieren.

Wertsachen, Dokumente, Medikamente und Elektronik gehören grundsätzlich ins Handgepäck – für viele dieser Dinge haftet die Airline im aufgegebenen Koffer nur eingeschränkt oder gar nicht.

Schritt 4: Die Suche aktiv unterstützen

  • Verfolge den Status über das Tracing-Portal der Airline (z. B. WorldTracer) mit Deiner PIR-Nummer.
  • Bleib erreichbar – auch über die im PIR angegebene Nummer.
  • Frag nach 2–3 Tagen aktiv nach; bleib freundlich, aber dokumentiere jeden Kontakt.

Damit es nicht wieder passiert: Vorbeugen

Die häufigste Ursache, dass gefundenes Gepäck seinen Besitzer nicht erreicht, ist banal: Der Koffer ist nicht zuordenbar. Papieranhänger reißen ab, Handschrift verwischt, Adressen sind veraltet – und eine offen lesbare Adresse möchte man aus Datenschutzgründen ohnehin nicht am Koffer haben.

Ein digitaler Kofferanhänger löst das: Der Finder – ob Bodenpersonal oder Mitreisender – scannt den QR-Code und erreicht Dich sofort, in seiner Sprache, ohne App. Du bekommst bei jedem Scan eine Benachrichtigung und gibst nur die Daten frei, die Du freigeben willst. Genau dafür haben wir den Wravel Badge entwickelt: ohne Akku, ohne Abo, DSGVO-konform mit Servern in Deutschland.

Wie Du Ortung und Kontakt clever kombinierst, liest Du im Ratgeber Koffertracking mit QR-Code.